Erwägungsgrund 2 32007R0108
Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 sieht die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Zusatzstoffs nach Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachfolgend „die Behörde“ genannt) zu der Frage, ob die Zulassung die in der genannten Verordnung festgelegten Bedingungen noch erfüllt, zu ändern. Der Inhaber der Zulassung für den Zusatzstoff Monensin-Natrium (Elancoban G100, Elancoban 100, Elancogran 100, Elancoban G200, Elancoban 200) schlug durch Einreichung eines Antrags bei der Kommission auf Aufnahme der Rückstandshöchstmengen (MRL) wie von der Behörde bewertet die Änderung der Zulassungsbedingungen vor.