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Mehrere Wirkstoffe in der dritten und vierten Stufe befinden sich noch in der Bewertungsphase. Eine Beschleunigung des Prüfungsprozesses erscheint erforderlich. Abhängig davon, ob ein Wirkstoff derzeit bereits einer Gegenprüfung unterzogen wird, sollten hinsichtlich bestimmter Verfahrensaspekte unterschiedliche Bestimmungen gelten.
Um die Genehmigung von Wirkstoffen zu beschleunigen, sollten feste Fristen für die verschiedenen Verfahrensstufen festgelegt werden.
Auf dieser Stufe des Arbeitsprogramms muss anders vorgegangen werden, um das Risiko, dass zahlreiche Wirkstoffe allein aus wirtschaftlichen Gründen vom Markt…
Um die Verfahren weiter zu beschleunigen, sollte es in Fällen, in denen solche Zweifel noch bestehen und die Antragsteller zur Rücknahme ihres Antrags auf…
Soweit Wirkstoffe im Rahmen einer früheren Stufe des Arbeitsprogramms gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG bewertet wurden, sind diese Bewertungen…
Damit die Prüfung der betreffenden Wirkstoffe abgeschlossen werden kann, muss die den Mitgliedstaaten gewährte Frist für die Rücknahme der Zulassungen für diese…
In dieser Verordnung werden weitere Durchführungsbestimmungen für die dritte Stufe des Arbeitsprogramms gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.