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Können Einzugsgebiete, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats liegen, nicht als natürliche Lebensräume des Europäischen Aals ermittelt und abgegrenzt werden, so sollte dieser Mitgliedstaat von der Verpflichtung, einen Aalbewirtschaftungsplan auszuarbeiten, freigestellt werden können.
Ein Mitgliedstaat kann von der Verpflichtung zur Ausarbeitung eines Aalbewirtschaftungsplans befreit werden, wenn hinreichend begründet wird, dass die in seinem…
Die Mitgliedstaaten ermitteln die Einzugsgebiete in ihrem Hoheitsgebiet, die natürliche Lebensräume des Europäischen Aals bilden („Aaleinzugsgebiete“), und…
Geht ein Aaleinzugsgebiet über das Gebiet der Gemeinschaft hinaus, so bemühen sich die betreffenden Mitgliedstaaten in Absprache mit den betreffenden…
Erstreckt sich eine internationale Flussgebietseinheit über die Grenzen der Gemeinschaft hinaus, so bemühen sich die Mitgliedstaaten darum, dass ein einziger…
Die unterschiedlichen Bedingungen und Erfordernisse in der Gemeinschaft erfordern unterschiedliche spezifische Lösungen. Diese Unterschiede sollten bei der…
Die Genehmigung sollte dem Dienstleistungserbringer in der Regel die Aufnahme oder Ausübung der Dienstleistungstätigkeit im gesamten Hoheitsgebiet des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.