Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um die Wirksamkeit und Ausgewogenheit der Wiederauffüllungsmaßnahmen für den Aal sicherzustellen, müssen die Mitgliedstaaten allen Beteiligten mitteilen, welche Maßnahmen sie zu treffen beabsichtigen und in welchen Gebieten diese durchgeführt werden sollen; außerdem muss die Wirksamkeit der Maßnahmen bewertet werden.
Die Kommission sollte anhand der von den Mitgliedstaaten zu übermittelnden Angaben einen Bericht über das Ergebnis der Umsetzung der Aalbewirtschaftungspläne…
Der Erfolg der Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Aalbestands hängt von einer engen Zusammenarbeit auf gemeinschaftlicher, mitgliedstaatlicher, regionaler und…
Jeder Aalbewirtschaftungsplan umfasst Maßnahmen zur Erreichung, Überwachung und Verifizierung des in Absatz 4 vorgegebenen Ziels. Die Mitgliedstaaten bestimmen…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Aktionspläne gehört wird, dass sie rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhält,…
Damit die Kommission und die Mitgliedstaaten die Wirksamkeit der durch diese Verordnung eingeführten erweiterten Aufsichtsmechanismen beurteilen können, sollten…
Die unterschiedlichen Bedingungen und Erfordernisse in der Gemeinschaft erfordern unterschiedliche spezifische Lösungen. Diese Unterschiede sollten bei der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.