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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) kam in ihrem Gutachten vom 7. März 2007 zu dem Schluss, dass die Zubereitung Bacillus cereus var. toyoi NCIMB 40112/CNCM I-1012 sich nicht schädlich auf die Gesundheit von Tier und Mensch oder auf die Umwelt auswirkt . Ferner schloss sie, dass die Zubereitung keine anderweitigen Risiken birgt, welche gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eine Zulassung ausschließen würden. Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hält die Behörde nicht für notwendig. Für das Gutachten wurde auch der Bericht über die Methode zur Analyse des Futtermittelzusatzstoffs in Futtermitteln geprüft, den das mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete gemeinschaftliche Referenzlabor vorgelegt hat.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) kam in ihren Gutachten vom 2. und 7. Juli 2009 zu dem Schluss, dass sich die Enzymzubereitung…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) kam in ihrem Gutachten vom 17. April 2007 und 22. März 2007 zu dem Schluss, dass die…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) kam in ihrem Gutachten vom 18. September 2007 zu dem Schluss, dass die Zubereitung von…
Aus dem Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachfolgend „die Behörde“ genannt) vom 15. Juli 2008 auf der Grundlage der vom Hersteller…
Zur Unterstützung des Antrags auf Zulassung dieser Zubereitung für Ferkel (entwöhnt) wurden neue Daten vorgelegt. Die Europäische Behörde für…
Aus dem Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) vom 2. April 2009 geht hervor, dass die Zubereitung aus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.