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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) kam in ihrem Gutachten vom 18. September 2007 zu dem Schluss, dass die Zubereitung von getrockneten, sterilisierten Zellen des an roten Carotinoiden reichen Bakteriums Paracoccus carotinifaciens (NITE SD 00017) keine schädliche Wirkung auf die Gesundheit von Mensch oder Tier oder auf die Umwelt hat und dass sie die Merkmale tierischer Erzeugnisse positiv beeinflusst . Ferner schloss sie, dass die Zubereitung kein anderweitiges Risiko aufweist, welches gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eine Zulassung ausschließen würde. Die Behörde gab eine Empfehlung zu den Rückstandshöchstgehalten ab. Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hält die Behörde nicht für notwendig. Die Behörde hat auch den Bericht über die Methode zur Analyse des Futtermittelzusatzstoffs in Futtermitteln geprüft, den das mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete Gemeinschaftliche Referenzlabor vorgelegt hat.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) kam in ihrem Gutachten vom 7. März 2007 zu dem Schluss, dass die Zubereitung Bacillus cereus…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) kam in ihren Gutachten vom 2. und 7. Juli 2009 zu dem Schluss, dass sich die Enzymzubereitung…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) kam in ihrem Gutachten vom 17. April 2007 und 22. März 2007 zu dem Schluss, dass die…
Zur Unterstützung des Antrags auf Zulassung dieser Zubereitung für Ferkel (entwöhnt) wurden neue Daten vorgelegt. Die Europäische Behörde für…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) zog in ihren Gutachten vom 12. bzw. 19. September 2007 , vom 22. November 2007…
Der Antrag betrifft die Zulassung einer Zubereitung von getrockneten, sterilisierten Zellen des an roten Carotinoiden reichen Bakteriums Paracoccus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.