Erwägungsgrund 2 32007R1175
Die Verordnung (EG) Nr. 1623/2000 der Kommission enthält die Durchführungsbestimmungen zu dieser Destillationsverpflichtung und sieht in Artikel 49 bestimmte Freistellungsmöglichkeiten vor.
Die Verordnung (EG) Nr. 1623/2000 der Kommission enthält die Durchführungsbestimmungen zu dieser Destillationsverpflichtung und sieht in Artikel 49 bestimmte Freistellungsmöglichkeiten vor.