Erwägungsgrund 2 32007R1179
Bei der Kommission ging ein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 ein. Da der Einspruch inzwischen zurückgezogen worden ist, sollte diese Bezeichnung eingetragen werden —
Bei der Kommission ging ein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 ein. Da der Einspruch inzwischen zurückgezogen worden ist, sollte diese Bezeichnung eingetragen werden —