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Daher sind auf das Wirtschaftsjahr 2006/07 begrenzte besondere Übergangsmaßnahmen vorzusehen, um das Gleichgewicht zwischen dem Markt für Quotenzucker und für Nichtquotenzucker wiederherzustellen und in der chemischen und pharmazeutischen Industrie den Übergang zwischen der alten, im Wirtschaftsjahr 2005/06 geltenden Regelung für die Versorgung mit Quotenzucker und der neuen, mit der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 eingeführten Regelung für die Versorgung mit Nichtquotenzucker zu erleichtern. Die Reform des Sektors war erst Ende Juni 2006 vollständig angewendet worden, was zu Ungewissheit im Sektor geführt hat, die den Abschluss von Lieferverträgen für das Wirtschaftsjahr 2006/07 stark beeinträchtigt hat. Diese Art von Vertrag ist nämlich in der Praxis bereits vor Aussaat der Zuckerrüben, d. h. vor dem vorhergehenden März, vorzusehen. Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen müssen eine größere Flexibilität bei der Verwaltung der Erzeugung von Nichtquotenzucker ermöglichen und die Zuckerlieferungen an die chemische Industrie unter Preisbedingungen gewährleisten, die dem Weltpreis entsprechen. Dem Erzeuger ist zu erlauben, Mengen Industriezucker durch Quotenzucker zu ersetzen. Diese Möglichkeit darf jedoch nur unter der Bedingung zugestanden werden, dass die zusätzlichen Kontrollen der gelieferten und von der Industrie tatsächlich verwendeten Mengen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die Entscheidung, diese Möglichkeit zuzugestehen, muss daher den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten überlassen werden.
Um das Marktgleichgewicht in der Gemeinschaft zu verbessern, ohne dass im Wirtschaftsjahr 2006/07 neue Zuckerbestände entstehen, ist eine Übergangsmaßnahme zur…
In die Verordnung (EG) Nr. 493/2006 wird folgender Artikel 3a eingefügt: Verwendung von Quotenzucker (1) Für die Lieferungen, die bis zum 30. September 2007 im…
Die Bestimmungen über die Lieferung und Verwendung von Industriezucker, die in der Verordnung (EG) Nr. 967/2006 der Kommission vom 29. Juni 2006 mit…
Die Lage des Gemeinschaftsmarktes im Wirtschaftsjahr 2006/07 ist durch ein Ungleichgewicht zwischen dem Markt für Quotenzucker und für Nichtquotenzucker…
Für die Lieferungen, die bis zum 30. September 2007 im Rahmen von Verträgen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 967/2006 der Kommission durchzuführen sind,…
In der Verordnung (EG) Nr. 493/2006 der Kommission sind besondere Übergangsmaßnahmen für das Wirtschaftsjahr 2006/07, das erste Wirtschaftsjahr der Anwendung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.