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Die Lage des Gemeinschaftsmarktes im Wirtschaftsjahr 2006/07 ist durch ein Ungleichgewicht zwischen dem Markt für Quotenzucker und für Nichtquotenzucker gekennzeichnet. Während sich der Überschuss an Quotenzucker noch verschlimmern könnte, könnten sich die verfügbaren Mengen an Nichtquotenzucker, die für die chemische Industrie bestimmt sind, in Anbetracht der erzeugten Mengen, der Lagerbestände und des verstärkten Bedarfs an Rohstoffen für die Bioethanolerzeugung als unzureichend erweisen.
Daher sind auf das Wirtschaftsjahr 2006/07 begrenzte besondere Übergangsmaßnahmen vorzusehen, um das Gleichgewicht zwischen dem Markt für Quotenzucker und für…
Um das Marktgleichgewicht in der Gemeinschaft zu verbessern, ohne dass im Wirtschaftsjahr 2006/07 neue Zuckerbestände entstehen, ist eine Übergangsmaßnahme zur…
Die nicht quotengebundenen Zuckermengen des Wirtschaftsjahrs 2005/06, die weder übertragen noch ausgeführt werden dürfen, sind als nicht quotengebundener Zucker…
Um das strukturelle Gleichgewicht des Marktes auf einem Preisniveau in der Nähe des Referenzpreises zu erhalten, kann die Kommission unter Berücksichtigung der…
In die Verordnung (EG) Nr. 493/2006 wird folgender Artikel 3a eingefügt: Verwendung von Quotenzucker (1) Für die Lieferungen, die bis zum 30. September 2007 im…
In Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 493/2006 der Kommission vom 27. März 2006 mit Übergangsmaßnahmen für die Reform der gemeinsamen Marktorganisation für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.