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Alle Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 sind daher überflüssig geworden.
Die Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 sollte deshalb aufgehoben werden —
Die Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 wird mit Wirkung vom 1. Januar 2007 aufgehoben.
Die Verordnungen (EG) Nr. 2294/2000 und (EG) Nr. 1369/2002 sind nicht mehr relevant und sind daher aufzuheben.
Da die Verordnung (EWG) Nr. 1517/77 somit gegenstandslos geworden ist, ist sie aufzuheben.
Im Interesse einer besseren Übersicht und Verständlichkeit sollte die Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 aufgehoben und durch die vorliegende Verordnung ersetzt…
Die Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 wird mit Beginn der Geltung dieser Verordnung aufgehoben.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.