Erwägungsgrund 1 32007R1274
In der Erklärung des Rates und der Kommission zu Regionen in äußerster Randlage, die sie gemeinsam auf der Ratstagung der Fischereiminister vom 27. Juli 2006 abgegeben haben, wird die Notwendigkeit geeigneter Maßnahmen zur Gewährleistung der nachhaltigen Entwicklung des Fischereisektors in diesen Regionen betont. Dabei ist den Besonderheiten der Fischereitätigkeiten in diesen Regionen Rechnung zu tragen. Außerdem sind die Maßnahmen unter Berücksichtigung der laufenden Studie über dieses Thema und der Bewertung des Zustands der Fischereiressourcen in den betreffenden Regionen durch den Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für die Fischerei (STECF) zu erlassen.