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Einige der in dem Zusatzprotokoll vorgesehenen Zollkontingente sollten anfänglich als nicht-kritisch im Sinne von Artikel 308c der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 angesehen werden. Deswegen sollte Artikel 308c Absätze 2 und 3 jener Verordnung nicht auf diese Zollkontingente angewandt werden.
Die in dem Zusatzprotokoll vorgesehenen Zollkontingente sollten anfänglich als nicht kritisch im Sinne von Artikel 308c der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93…
Die mit der vorliegenden Verordnung eröffneten Zollkontingente, die nach dem Windhundverfahren verwaltet werden, sind zunächst als nicht kritisch im Sinne von…
Diese Zollkontingente werden gemäß den Artikeln 308a, 308b und 308c der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 verwaltet. Artikel 308c Absätze 2 und 3 werden nicht auf…
Da vergleichbare Zollkontingente in den beiden letzten Jahren nicht rasch ausgeschöpft wurden, sind die mit der vorliegenden Verordnung eröffneten…
Artikel 3 erhält folgende Fassung: Die in dieser Verordnung vorgesehenen Zollkontingente werden gemäß den Artikeln 308a, 308b und 308c der Verordnung (EWG) Nr.…
Um einer Diskriminierung zwischen Mexiko und anderen Ausfuhrländern, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 896/2001 der Kommission vom 7. Mai 2001 mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.