Erwägungsgrund 7 32007R1402
Um die Höchstmengen optimal auszunutzen, kann ein Wirtschaftsbeteiligter nach der 50%igen Ausnutzung einer Einfuhrgenehmigung einen neuen Antrag auf Erteilung einer Einfuhrgenehmigung stellen, sofern innerhalb der Höchstmengen noch Mengen verfügbar sind.