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Gemäß Artikel 37 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 war die Kommission gehalten, vor dem Beginn der Anwendung der genannten Verordnung eine Verordnung zu erlassen, die alle eingegangenen Antworten berücksichtigt. Dementsprechend erließ die Kommission die Verordnung (EG) Nr. 801/2007 . Seither sind jedoch weitere Antworten und Klarstellungen eingegangen, aus denen besser ersichtlich ist, wie den Antworten der Empfängerstaaten Rechnung getragen werden sollte.
Es sind entsprechende Bestimmungen für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 zu erlassen.
Die Verordnung (EG) Nr. 713/2007 der Kommission ist daher mit Wirkung vom 1. Oktober 2007 aufzuheben —
Diese Verordnung sollte ab einem Zeitpunkt gelten, der der Kommission hinreichend Zeit lässt, die zu ihrer Durchführung erforderlichen Maßnahmen zu erlassen.
Die Verordnung (EG) Nr. 801/2007 sollte entsprechend geändert werden. In Anbetracht der Vielzahl der erforderlichen Änderungen ist es aus Gründen der Klarheit…
Die Verordnung (EG) Nr. 1539/2006 ist daher entsprechend zu ändern.
Im Interesse einer besseren Übersicht und Verständlichkeit sollte die Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 aufgehoben und durch die vorliegende Verordnung ersetzt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.