Erwägungsgrund 9 32012R0389
Zur wirksamen Bekämpfung von Verbrauchsteuerbetrug sollte weiterhin ein Informationsaustausch ohne vorheriges Ersuchen möglich sein, die entsprechenden Bestimmungen sollten deshalb beibehalten werden. Um diesen Austausch zu erleichtern, sollte festgelegt werden, welche Arten von Informationen verbindlich auszutauschen sind.