Erwägungsgrund 2 32007R0142
Trotz der betreffenden Bestimmungen konnten bestimmte Einfuhrlizenzen aufgrund von Störungen der Ströme der Reiseinfuhren in die Gemeinschaft, insbesondere aufgrund des Auftretens von mit gentechnisch verändertem Reis kontaminiertem Reis auf dem amerikanischen Markt und der sich daraus ergebenden Risiken eines Einfuhrverbots während ihrer Gültigkeitsdauer, nicht verwendet werden. Aufgrund dieser besonderen Umstände ist den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, von der Verordnung (EG) Nr. 1291/2000 der Kommission vom 9. Juni 2000 mit gemeinsamen Durchführungsvorschriften für Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie Vorausfestsetzungsbescheinigungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse abzuweichen und die von den Marktteilnehmern geleistete Sicherheit fallweise freizugeben, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.