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Österreich hat beantragt, die Beschreibung des Ausbildungsgangs für die Berufe „Psychiatrischer Gesundheits- und Krankenpfleger“ und „Kinderkrankenpfleger“ genauer zu fassen, wie sich dies aus dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (BGBl. I Nr. 108/1997) ergibt.
Die Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger nach § 58 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes befähigt…
Pflegeprozessgestaltung bei Kindern und Jugendlichen mit gesundheitlichen Problemlagen unter besonderer Berücksichtigung von Gesundheitsförderung und Prävention…
zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger,
Wählt die oder der Auszubildende nach § 59 Absatz 2, eine Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger…
Deutschland hat beantragt, das Wort „Gesundheit“ in die Bezeichnung „Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger“ einzufügen. Das am 1. Januar 2004 in Kraft…
Deutschland hat beantragt, den Beruf „Psychiatrische(r) Krankenschwester /Krankenpfleger“ aus Anhang II zu streichen, da dieser Ausbildungsgang die Ausbildung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.