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Diese Genehmigung soll am 19. November 2007 in Kraft treten, damit die betreffende Menge Hering noch vor Jahresende gefangen werden kann.
Diese Genehmigung soll am 1. Oktober 2007 in Kraft treten, damit die betreffende Menge Kabeljau noch vor Jahresende gefangen werden kann.
Diese Genehmigung soll am 10. Dezember 2005 in Kraft treten, damit jene Menge Schwarzer Heilbutt noch vor Jahresende gefangen werden kann.
(2) Diese Mengen sind vom 1. Januar bis 31. März, 1. Juli bis 14. September und 1. Dezember bis 31. Dezember zu fangen.
Diese Genehmigung sollte ab 13. Oktober 2008 gelten, damit die betreffende Menge Kabeljau noch vor Jahresende gefangen werden kann.
Am 19. April 2007 teilte Deutschland der Kommission nach Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 mit, dass es für Schiffe unter seiner Flagge ein…
Im Interesse einer geordneten Verwaltung empfiehlt es sich, den Mitgliedstaaten für die Einführung des mit dieser Verordnung eingerichteten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.