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Aus den Angaben, die die deutschen Behörden der Kommission übermittelt haben, geht hervor, dass im Rahmen der deutschen Quote für die Ostsee-Untergebiete 25—27, 28.2, 29 und 32 weiterhin eine bestimmte Menge Hering verfügbar ist. Die Fischerei auf Hering in diesem Gebiet durch Schiffe, die die Flagge Deutschlands führen oder in Deutschland registriert sind, ist deshalb zu genehmigen.
Am 16. Mai 2007 erließ die Kommission nach Artikel 21 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 und Artikel 26 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 die…
Aus den Angaben, die die schwedischen Behörden der Kommission übermittelt haben, geht hervor, dass im Rahmen der schwedischen Quote für das Skagerrak weiterhin…
Aus den Angaben, die die schwedischen Behörden der Kommission übermittelt haben, geht hervor, dass im Rahmen der schwedischen Quote für das Kattegat noch eine…
Am 19. April 2007 teilte Deutschland der Kommission nach Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 mit, dass es für Schiffe unter seiner Flagge ein…
Ist die Quote eines Mitgliedstaats für Hering ausgeschöpft, so ist es den Schiffen unter der Flagge dieses Mitgliedstaats, die in der Gemeinschaft registriert…
Ist die Quote eines Mitgliedstaats für Hering ausgeschöpft, so ist es den Schiffen unter der Flagge dieses Mitgliedstaats, die in der Gemeinschaft registriert…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.