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Die Kommission (Eurostat) und die Mitgliedstaaten richten ein auf den Berichten und Bewertungen gemäß Anhang I Nummer 5.3 basierendes System zur Qualitätskontrolle ein.
Die Mitgliedstaaten stellen der Kommission (Eurostat) auf Anfrage alle erforderlichen Informationen für die Bewertung der Qualität der in Anhang I aufgeführten Basisinformationen zur Verfügung. Die Mitgliedstaaten liefern der Kommission (Eurostat) ferner genaue Angaben zu späteren Änderungen der angewandten Methoden und den Gründen dafür bzw. zu etwaigen Abweichungen von dem in Anhang I angegebenen Methodikhandbuch.
Die Mitgliedstaaten legen der Kommission (Eurostat) über die Erhebungen, für die sie zuständig sind, Qualitätsberichte gemäß Anhang I Nummer 5 vor.
Die gemeinsamen Kriterien, auf die sich die Qualitätskontrolle stützt, und die Struktur der Qualitätsberichte gemäß Anhang I Nummer 5.3 werden nach dem in Artikel 11 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle festgelegt.
Die Kriterien für die Qualitätsbewertung und der Inhalt der Qualitätsberichte wie erwähnt in Abschnitt 7 der Anhänge I und II zur Verordnung (EG) Nr. 2150/2002…
Jeder Mitgliedstaat bewertet die Qualität seiner Daten in Form eines Qualitätsberichts. Der der Kommission (Eurostat) vorzulegende Qualitätsbericht ist in dem…
Die Kommission (Eurostat) bewertet die Qualität der übermittelten Daten auf der Grundlage einer angemessenen Analyse der Qualitätsberichte mit Unterstützung des…
Auf der Grundlage der in Absatz 2 genannten Berichte bewertet die Kommission (Eurostat) die Qualität der übermittelten Daten insbesondere im Hinblick darauf,…
Bei der Anwendung der in Absatz 1 festgelegten Qualitätsbewertungsmaßstäbe auf die unter diese Verordnung fallenden Daten werden die Modalitäten, der Aufbau und…
Die Mitgliedstaaten legen der Kommission von 2003 an jährliche Qualitätsberichte vor. Der Inhalt dieser Berichte wird von der Kommission festgelegt. Diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.