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Beträgt die für ein bestimmtes Jahr abzuziehende Menge mehr als 15 % der Fangquote für das betreffende Jahr, so wird der Zeitraum, für den die Menge abgezogen wird, verlängert, damit der Anteil dieser Menge auf 15 % oder weniger sinkt.
Hat ein Mitgliedstaat über die ihm für einen Bestand oder eine Bestandsgruppe in einem bestimmten Jahr zugewiesene Quote oder Zuteilung bzw. seinen Anteil…
Die für ein bestimmtes Jahr abzuziehenden Mengen dürfen 15 % der Fangquote für das betreffende Jahr nicht überschreiten.
Zur Vermeidung widriger sozialer und wirtschaftlicher Folgen sollen die für ein bestimmtes Jahr abzuziehenden Mengen einen bestimmten Anteil an der Jahresquote…
Die Entwicklung der Fangquoten für Makrele war in den Jahren 2001 bis 2004 rückläufig. Um zu vermeiden, dass die Abzüge mit unverhältnismäßigen Auswirkungen…
Da die Überfischung über einen Zeitraum von mehreren Jahren stattgefunden hat, die wirtschaftliche und soziale Lage der Fischereisektoren der jeweiligen…
Die betroffenen Mitgliedstaaten haben darum ersucht, dass von bestimmten Quoten für 2007 eine geringere Menge abgezogen werden soll als für die Folgejahre 2008…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.