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Mit der Verordnung (EG) Nr. 312/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 zur Durchführung der in dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits festgelegten Zollvorschriften durch die Gemeinschaft wurde für den KN-Code 0204 mit Wirkung vom 1. Februar 2003 ein zusätzliches bilaterales Zollkontingent von 2 000 Tonnen mit einer jährlichen Steigerung um 10 % der Ausgangsmenge eingeräumt. Daher sind dem GATT/WTO-Kontingent für Chile weitere 200 Tonnen hinzuzufügen, und beide Kontingente sollten auch 2008 auf dieselbe Weise verwaltet werden.
Die jährliche Menge des Zollkontingents mit der laufenden Nummer 09.1853 im Anhang dieser Verordnung wird vom 1. Juli 2001 an jedes Jahr um 500 Tonnen erhöht.
Gemäß der Liste CXL der WTO ist die Gemeinschaft verpflichtet, für gefrorenes Rindfleisch des KN-Codes 0202 sowie für Erzeugnisse des KN-Codes 0206 29 91 ein…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 305/2005 der Kommission vom 19. Oktober 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 312/2003 des Rates hinsichtlich der…
Mit Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 1203/2004 wurde die Kontingentsmenge der Erzeugnisse des KN-Codes 0202 und der Erzeugnisse des KN-Codes 0206 29 91 , für…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Kanadas zum Abschluss der Verhandlungen gemäß Artikel XXIV Absatz 6 des GATT , genehmigt…
Nach Unterzeichnung der Vereinbarung mit den Vereinigten Staaten wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 617/2009 des Rates ein jährliches gemeinschaftliches…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.