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Daher ist vorzusehen, die Vorschriften der genannten Verordnung auf die Verordnung (EG) Nr. 192/2002 anzuwenden. Allerdings müssen einige dieser Vorschriften angepasst werden, um die Besonderheiten des Handels, der Gegenstand der Verordnung (EG) Nr. 192/2002 ist, zu berücksichtigen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit empfiehlt es sich, die Verordnung (EG) Nr. 192/2002 aufzuheben und durch eine neue Verordnung zu ersetzen.
Im Interesse einer besseren Übersicht und Verständlichkeit sollte die Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 aufgehoben und durch die vorliegende Verordnung ersetzt…
Die Verordnungen (EG) Nr. 452/2000 und (EG) Nr. 72/2002 sind daher durch die vorliegende Verordnung zu ersetzen.
Daher ist die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zu ändern.
Die Verordnung (EG) Nr. 32/2000 sollte daher entsprechend geändert werden.
Im Interesse einer besseren Übersicht und Verständlichkeit sollte die Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 aufgehoben und durch die vorliegende Verordnung ersetzt…
Im Interesse einer besseren Übersicht und Verständlichkeit sollte die Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 aufgehoben und durch die vorliegende Verordnung ersetzt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.