Erwägungsgrund 8 32007R1498
Schließlich sind die Vorschriften betreffend die Fristen für die Einreichung der Lizenzanträge und die Erteilung der Lizenzen durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten festzulegen —
Schließlich sind die Vorschriften betreffend die Fristen für die Einreichung der Lizenzanträge und die Erteilung der Lizenzen durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten festzulegen —