Erwägungsgrund 2 32007R1518
In der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften sind die Vorschriften für eine Ausschöpfung der Zollkontingente in der Reihenfolge der jeweiligen Zollanmeldedaten festgelegt. Das durch die vorliegende Verordnung eröffnete Zollkontingent soll gemäß diesen Vorschriften verwaltet werden.