Erwägungsgrund 3 32007R1519
Die Verwendung des zur Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ gehörenden Zusatzstoffs Diclazuril 0,5 g/100 g („Clinacox 0,5 % Vormischung“), Diclazuril 0,2 g/100 g („Clinacox 0,2 % Vormischung“) wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 418/2001 der Kommission für zehn Jahre bei Masttruthühnern zugelassen. Die Zulassung war an die für das Inverkehrbringen des Zusatzstoffs verantwortliche Person gebunden.