Erwägungsgrund 5 32007R1519
Der Inhaber der Zulassungen, Janssen Animal Health BVBA, hat gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 beantragt, den Namen des für das Inverkehrbringen der in den Erwägungsgründen 2 bis 4 dieser Verordnung genannten Zusatzstoffe Verantwortlichen zu ändern. Zusammen mit dem Antrag hat er Informationen übermittelt, aus denen hervorgeht, dass die Vermarktungsrechte für diese Zusatzstoffe mit Wirkung vom 2. Juli 2007 an die belgische Muttergesellschaft Janssen Pharmaceutica NV übertragen worden sind.