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Die Verwendung des zur Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ gehörenden Zusatzstoffs Diclazuril 0,5 g/100 g („Clinacox 0,5 % Vormischung“), Diclazuril 0,2 g/100 g („Clinacox 0,2 % Vormischung“) wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 418/2001 der Kommission für zehn Jahre bei Masttruthühnern zugelassen. Die Zulassung war an die für das Inverkehrbringen des Zusatzstoffs verantwortliche Person gebunden.
Die Verwendung des zur Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ gehörenden Zusatzstoffs Diclazuril 0,5 g/100 g („Clinacox 0,5 % Vormischung“),…
Der zur Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ zählende Zusatzstoff Diclazuril (Clinacox 0,5 % Vormischung) wurde gemäß der Richtlinie 70/524/EWG des…
Die Verwendung des zur Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ gehörenden Zusatzstoffs Diclazuril 0,5 g/100 g („Clinacox 0,5 % Vormischung“),…
Der Zusatzstoff Diclazuril (Clinacox 0,5 % Vormischung) wurde bereits durch die Verordnung (EG) Nr. 2430/1999 der Kommission für Masthühner, die Verordnung (EG)…
Diclazuril, CAS-Nummer 101831-37-2, wurde gemäß der Richtlinie 70/524/EWG für zehn Jahre als Futtermittelzusatzstoff zur Verwendung bei Masthühnern, Junghennen…
„ANHANG III Registrierungsnummer des Zusatzstoffs Name und Registrierungsnummer der für das Inverkehrbringen des Zusatzstoffs verantwortlichen Person…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.