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Der zur Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ zählende Zusatzstoff Diclazuril (Clinacox 0,5 % Vormischung) wurde gemäß der Richtlinie 70/524/EWG des Rates unter bestimmten Bedingungen zugelassen. Mit den Verordnungen (EG) Nrn. 2430/1999 , 418/2001 und 162/2003 der Kommission wurde dieser Zusatzstoff für zehn Jahre zur Verwendung für Masthühner, Masttruthühner und Junghennen zugelassen, wobei die Zulassung an die für das Inverkehrbringen des Zusatzstoffs verantwortliche Person gebunden ist. Der Zusatzstoff wurde auf der Grundlage des Artikels 10 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 als bereits bestehendes Produkt gemeldet. Da alle gemäß dieser Bestimmung erforderlichen Informationen vorgelegt wurden, wurde der Zusatzstoff in das Gemeinschaftsregister für Futtermittelzusatzstoffe eingetragen.
Die Verwendung des zur Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ gehörenden Zusatzstoffs Diclazuril 0,5 g/100 g („Clinacox 0,5 % Vormischung“),…
Die Verwendung des zur Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ gehörenden Zusatzstoffs Diclazuril 0,5 g/100 g („Clinacox 0,5 % Vormischung“),…
Der Zusatzstoff Diclazuril (Clinacox 0,5 % Vormischung) wurde bereits durch die Verordnung (EG) Nr. 2430/1999 der Kommission für Masthühner, die Verordnung (EG)…
Die Verwendung des zur Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ gehörenden Zusatzstoffs Diclazuril 0,5 g/100 g („Clinacox 0,5 % Vormischung“),…
„ANHANG III Registrierungsnummer des Zusatzstoffs Name und Registrierungsnummer der für das Inverkehrbringen des Zusatzstoffs verantwortlichen Person…
Zulassungsnummer des Zusatzstoffs Name und Zulassungsnummer der für das Inverkehrbringen des Zusatzstoffs verantwortlichen Person Zusatzstoff…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.