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Die Verwendung des zur Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ gehörenden Zusatzstoffs Diclazuril 0,5 g/100 g („Clinacox 0,5 % Vormischung“), Diclazuril 0,2 g/100 g („Clinacox 0,2 % Vormischung“) wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 162/2003 der Kommission für zehn Jahre bei Junghennen zugelassen. Die Zulassung war an die für das Inverkehrbringen des Zusatzstoffs verantwortliche Person gebunden.
Die Verwendung des zur Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ gehörenden Zusatzstoffs Diclazuril 0,5 g/100 g („Clinacox 0,5 % Vormischung“),…
Die Verwendung des zur Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ gehörenden Zusatzstoffs Diclazuril 0,5 g/100 g („Clinacox 0,5 % Vormischung“),…
Der zur Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ zählende Zusatzstoff Diclazuril (Clinacox 0,5 % Vormischung) wurde gemäß der Richtlinie 70/524/EWG des…
Der Zusatzstoff Diclazuril (Clinacox 0,5 % Vormischung) wurde bereits durch die Verordnung (EG) Nr. 2430/1999 der Kommission für Masthühner, die Verordnung (EG)…
Die Verwendung des zur Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ gehörenden Zusatzstoffs Salinomycin-Natrium 120 g/kg („Sacox 120 microGranulate“) wurde…
„ANHANG Zulassungsnummer des Zusatzstoffs Name und Zulassungsnummer der für das Inverkehrbringen des Zusatzstoffs verantwortlichen Person Zusatzstoff…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.