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Damit die Janssen Pharmaceutica NV ihre Eigentumsrechte mit Wirkung ab dem 2. Juli 2007 wahrnehmen kann, muss der Name des für das Inverkehrbringen der Zusatzstoffe Verantwortlichen entsprechend geändert werden, und zwar mit Wirkung ab dem 2. Juli 2007. Daher muss die Verordnung rückwirkend anwendbar sein.
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2007 in Kraft.
Der Inhaber der Zulassungen, Janssen Animal Health BVBA, hat gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 beantragt, den Namen des für das…
Damit die Huvepharma nv ihre Eigentumsrechte wahrnehmen kann, muss der Name des für das Inverkehrbringen der Zusatzstoffe Verantwortlichen entsprechend geändert…
Die Zulassungsinhaber, Hoechst Roussel Vet GmbH und Intervet International bv, haben gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 beantragt, die…
In Übereinstimmung mit den von der Kommission im Rahmen des Abkommens in Form eines Briefwechsels eingegangenen Verpflichtungen sollte diese Verordnung mit…
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 1. Juli 2007. Nummer 2 des Anhangs…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.