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Es sollte klargestellt werden, dass nur Felle der Spezies Hauskatze und -hund unter diese Verordnung fallen. Da es jedoch wissenschaftlich nicht möglich ist, Felle von Hauskatzen von Fellen anderer Nicht-Hauskatzen-Subspezies zu unterscheiden, sollte in dieser Verordnung der Begriff Katze so definiert werden, dass er Tiere der Spezies „felis silvestris“ bezeichnet, was auch Nicht-Hauskatzen-Subspezies umfasst.
„Katze“ ein Tier der Spezies felis silvestris;
Eine „Katze“ ist ein weibliches oder männliches Tier der Art Hauskatze (Felis libyca f. catus, die domestizierte Form der Falbkatze, Felis libyca).
Die Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 über ein Verbot des Inverkehrbringens sowie der Ein- und…
Mit dieser Verordnung sollen das Inverkehrbringen und die Einfuhr von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, in die…
In der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates werden tierseuchen- und hygienerechtliche Vorschriften für das Inverkehrbringen…
Diese Richtlinie gilt für die folgenden Tiere: a) lebende nichtmenschliche Wirbeltiere, einschließlich i) selbständig Nahrung aufnehmende Larven und ii) Föten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.