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Die Bestimmungen über ersetzte oder stillgelegte Schiffe im Zusammenhang mit der Zuweisung zusätzlicher Tage für die endgültige Einstellung von Fischereiaktivitäten sollten präzisiert werden, da die Bezugnahme auf bestimmte von Fischereiaufwandsbeschränkungen betroffene Schiffe nicht korrekt formuliert ist.
Die für den Fischereiaufwand von Schiffen im Zusammenhang mit der Wiederauffüllung bestimmter Bestände aufgestellte Definition von „Tagen in einem Gebiet“…
Die Darstellung bezüglich des Einsatzes bestimmter Arten von Fanggerät, die im Zusammenhang mit der Wiederauffüllung bestimmter Bestände ohne besondere…
Die Mitgliedstaaten müssen darin bestärkt werden, ihre Regelungen für eine endgültige Einstellung der Fangtätigkeit auszuweiten, um ihre Flotten an die…
Gemäß der geänderten Definition von Tagen in einem Gebiet muss die Ausnahmeregelung bezüglich der Meldepflicht für den Fischereiaufwand von Schiffen, die im…
Um eine effiziente Verwaltung der Fangmöglichkeiten zu gewährleisten, sollten die konkreten Bedingungen für die Ausübung des Fischfangs festgelegt werden.
Die in den Anhängen IIA, IIB und IIC der Verordnung (EG) Nr. 41/2007 vorgesehene Abweichung von der Meldepflicht für den Fischereiaufwand für Schiffe, die mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.