Art. 1 32007R1547Die Republik Kap Verde wird mit Wirkung vom 1. Januar 2012 von der Liste der Länder in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 732/2008 gestrichen, die in den Genuss…
Erwägungsgrund 3 32010R1127VERORDNUNG (EU) Nr. 1127/2010 DER KOMMISSION vom 3. Dezember 2010 zur Festlegung eines Übergangszeitraums für die Streichung der Republik Malediven von der Liste der im Rahmen der Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder begünstigten Länder nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 732/2008 des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2011
Malediven wurde von den Vereinten Nationen mit Wirkung vom 1. Januar 2011 von der Liste der am wenigsten entwickelten Länder gestrichen .
Art. 1 32010R1126VERORDNUNG (EU) Nr. 1126/2010 DER KOMMISSION vom 3. Dezember 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1547/2007 im Hinblick auf die Verlängerung des Übergangszeitraums für die Streichung der Republik Kap Verde von der Liste der im Rahmen der Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder begünstigten Länder
Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 1547/2007 erhält folgende Fassung: Die Republik Kap Verde wird mit Wirkung vom 1. Januar 2012 von der Liste der Länder in…
Erwägungsgrund 4 32010R1126VERORDNUNG (EU) Nr. 1126/2010 DER KOMMISSION vom 3. Dezember 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1547/2007 im Hinblick auf die Verlängerung des Übergangszeitraums für die Streichung der Republik Kap Verde von der Liste der im Rahmen der Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder begünstigten Länder
Verordnung (EG) Nr. 1547/2007 der Kommission sieht vor, Kap Verde nach Ablauf des dreijährigen Übergangszeitraums mit Wirkung vom 1. Januar 2011 von der Liste…
Erwägungsgrund 4 32007R1547Kap Verde sollte daher die im Rahmen der Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder gewährten Präferenzen bis Ende 2010 weiterhin in Anspruch…
Art. 1 32010R1127VERORDNUNG (EU) Nr. 1127/2010 DER KOMMISSION vom 3. Dezember 2010 zur Festlegung eines Übergangszeitraums für die Streichung der Republik Malediven von der Liste der im Rahmen der Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder begünstigten Länder nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 732/2008 des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2011
Die Republik Malediven wird mit Wirkung vom 1. Januar 2014 von der Liste der Länder in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 732/2008 gestrichen, die in den Genuss…