Erwägungsgrund 1 32007R1547
Die Republik Kap Verde („Kap Verde“) fällt unter die Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder im Rahmen des Gemeinschaftsschemas für allgemeine Zollpräferenzen.
Die Republik Kap Verde („Kap Verde“) fällt unter die Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder im Rahmen des Gemeinschaftsschemas für allgemeine Zollpräferenzen.