Erwägungsgrund 4 32010R1126Verordnung (EG) Nr. 1547/2007 der Kommission sieht vor, Kap Verde nach Ablauf des dreijährigen Übergangszeitraums mit Wirkung vom 1. Januar 2011 von der Liste…
Erwägungsgrund 1 32007R1547Die Republik Kap Verde („Kap Verde“) fällt unter die Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder im Rahmen des Gemeinschaftsschemas für allgemeine…
Erwägungsgrund 4 32007R1547Kap Verde sollte daher die im Rahmen der Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder gewährten Präferenzen bis Ende 2010 weiterhin in Anspruch…
Erwägungsgrund 1 32010R1126Die Republik Kap Verde (nachstehend „Kap Verde“) fällt im Rahmen der allgemeinen Zollpräferenzen der Union unter die Sonderregelung für die am wenigsten…
Erwägungsgrund 3 32010R1126Kap Verde wurde von den Vereinten Nationen mit Wirkung vom 1. Januar 2008 von der Liste der am wenigsten entwickelten Länder gestrichen .