Art. 7 32005R2104VERORDNUNG (EG, EURATOM) Nr. 2104/2005 DES RATES vom 20. Dezember 2005 zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Berichtigungskoeffizienten, die auf diese Dienst- und Versorgungsbezüge anwendbar sind, mit Wirkung vom 1. Juli 2005
Mit Wirkung vom 1. Juli 2005 wird der Betrag des Tagegelds gemäß Artikel 10 Absatz 1 des Anhangs VII des Statuts festgesetzt auf — 35,31 EUR im Falle von…
Art. 7 32005R0031VERORDNUNG (EG, EURATOM) Nr. 31/2005 DES RATES vom 20. Dezember 2004 zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Berichtigungskoeffizienten, die auf diese Dienst- und Versorgungsbezüge anwendbar sind, mit Wirkung vom 1. Juli 2004
Mit Wirkung vom 1. Juli 2004 wird der Betrag des Tagegelds gemäß Artikel 10 Absatz 1 des Anhangs VII des Statuts festgesetzt auf: — 34,55 EUR im Fall von…
Art. 7 32010R1239VERORDNUNG (EU) Nr. 1239/2010 DES RATES vom 20. Dezember 2010 zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union sowie der Berichtigungskoeffizienten, die auf diese Dienst- und Versorgungsbezüge anwendbar sind, mit Wirkung vom 1. Juli 2010
Mit Wirkung vom 1. Juli 2010 wird der Betrag des Tagegelds gemäß Artikel 10 Absatz 1 des Anhangs VII zum Statut festgesetzt auf: — 39,17 EUR im Falle von…
Art. 7 32009R1296VERORDNUNG (EU, EURATOM) Nr. 1296/2009 DES RATES vom 23. Dezember 2009 zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union sowie der Berichtigungskoeffizienten, die auf diese Dienst- und Versorgungsbezüge anwendbar sind, mit Wirkung vom 1. Juli 2009
Mit Wirkung vom 1. Juli 2009 wird der Betrag des Tagegelds gemäß Artikel 10 Absatz 1 des Anhangs VII zum Statut festgesetzt auf: — 38,43 EUR im Falle von…