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Mit dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Island über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen auf der Grundlage von Artikel 19 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum , genehmigt mit Beschluss 2007/138/EG des Rates , wurde Island ein zusätzliches jährliches Zollkontingent von 500 Tonnen (Schlachtkörpergewicht) frischem, gekühltem, gefrorenem oder geräuchertem Schaffleisch eingeräumt. Die für Island verfügbare Menge ist daher entsprechend anzupassen.
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Island andererseits betreffend das Protokoll Nr. 2…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Kanadas zum Abschluss der Verhandlungen gemäß Artikel XXIV Absatz 6 des GATT , genehmigt…
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Island über zusätzliche Handelspräferenzen bei…
In dem vom Rat mit seinem Beschluss 2006/324/EG genehmigten Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich…
9.11.2010 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 291/14 zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island DIE EUROPÄISCHE…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2375/2002 der Kommission wurde ein Gemeinschaftszollkontingent für die Einfuhr von Weichweizen anderer als hoher Qualität eröffnet.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.