Gesetze
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Da die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass die Agentur ihre Aufgaben erfolgreich wahrnehmen kann, sollte sie im Rahmen ihrer verschiedenen Gremien eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten; zu diesem Zweck sollten diese nationale Verbindungsbeamte benennen, die als Hauptansprechpartner für die Agentur in den Mitgliedstaaten fungieren. Die Agentur sollte insbesondere bei der Erstellung ihrer Berichte und sonstigen Dokumente mit den nationalen Verbindungsbeamten Kontakt aufnehmen.
Jeder Mitgliedstaat benennt einen Beamten als nationalen Verbindungsbeamten. Der nationale Verbindungsbeamte ist der Hauptansprechpartner für die Agentur in dem…
Jeder Mitgliedstaat sorgt dafür, dass seine Verbindungsbeamten Direktkontakte mit den zuständigen Behörden im Aufnahmestaat oder mit der internationalen…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass ihre Verbindungsbeamten, die in dieselben Drittstaaten oder zu denselben internationalen Organisationen entsandt sind,…
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten arbeiten eng zusammen, leisten einander zügig Amtshilfe und übermitteln einander alle einschlägigen Informationen,…
Die Agentur sollte eng mit dem Europarat zusammenarbeiten. Dies sollte gewährleisten, dass Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten der Agentur und denen des…
Mitgliedstaaten, die in einem Drittstaat oder bei einer internationalen Organisation über keine Verbindungsbeamten verfügen, können sich in Übereinstimmung mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.