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Die Agentur sollte eng mit dem Europarat zusammenarbeiten. Dies sollte gewährleisten, dass Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten der Agentur und denen des Europarates vermieden werden; so sollten insbesondere Verfahren zur Gewährleistung der Komplementarität und des Mehrwerts ausgearbeitet werden, wie der Abschluss eines bilateralen Kooperationsabkommens und die Beteiligung einer vom Europarat ernannten und mit angemessen definiertem Stimmrecht ausgestatteten unabhängigen Persönlichkeit an den Verwaltungsstrukturen der Agentur.
IN DER ERWÄGUNG, dass die Agentur, um Doppelarbeit zu vermeiden und Komplementarität und einen Mehrwert sicherzustellen, ihre Tätigkeiten, insbesondere in Bezug…
Um Doppelarbeit zu vermeiden und Komplementarität und einen Mehrwert zu gewährleisten, koordiniert die Agentur ihre Tätigkeiten, insbesondere bei ihrem Jahres-…
Die Agentur sollte möglichst eng mit allen einschlägigen Unionsorganen und Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der Gemeinschaft und der Union zusammenarbeiten,…
IN DER ERWÄGUNG, dass im Einklang mit Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 nunmehr enge Verbindungen zwischen der Agentur und dem Europarat geknüpft…
Wenn es um die Verteidigung, die durchgängige Berücksichtigung und die Förderung der Grundrechte geht, kommt dem Europäischen Parlament eine bedeutende Rolle…
IN DER ERWÄGUNG, dass der Europarat eine unabhängige Persönlichkeit als Mitglied des Verwaltungsrates und des Exekutivausschusses der Agentur benennen muss —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.