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Für das Personal der Agentur und ihren Direktor sollten das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften sowie die von den Organen der Europäischen Gemeinschaften gemeinsam erlassenen Regelungen für die Anwendung dieses Statuts und dieser Beschäftigungsbedingungen einschließlich der darin enthaltenen Bestimmungen über die Entlassung des Direktors gelten.
Das Personal der Agentur unterliegt den für die Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften geltenden Verordnungen und Regelungen. Im…
Für das Personal der Agentur und ihren Direktor gelten das Statut und die Beschäftigungsbedingungen sowie die von den Unionsorganen einvernehmlich erlassenen…
Für das Personal des Instituts gelten das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten…
Das Personal der Agentur unterliegt dem Statut der Beamten der Europäischen Union und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der…
Die Bestimmungen des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen…
Der Generaldirektor der Agentur und ihr Personal sind oder werden Beamte der Europäischen Gemeinschaften, für die das Statut der Beamten der Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.