Erwägungsgrund 3 32007R0218
In Übereinstimmung mit den von der Kommission im Rahmen des Abkommens in Form eines Briefwechsels eingegangenen Verpflichtungen sollte diese Verordnung mit Wirkung vom 1. Januar 2007 gelten.
In Übereinstimmung mit den von der Kommission im Rahmen des Abkommens in Form eines Briefwechsels eingegangenen Verpflichtungen sollte diese Verordnung mit Wirkung vom 1. Januar 2007 gelten.