Art. 2 32007R0240VERORDNUNG (EG) Nr. 240/2007 DER KOMMISSION vom 6. März 2007 zur Eintragung bestimmter Bezeichnungen in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben (Štramberské uši (g.g.A.) — Aceite Monterrubio (g.U.) — Alfajor de Medina Sidonia (g.g.A.))
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32007R0224VERORDNUNG (EG) Nr. 224/2007 DER KOMMISSION vom 1. März 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1216/2003 im Hinblick auf die in den Arbeitskostenindex einbezogenen Wirtschaftszweige (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32006R0242VERORDNUNG (EG) Nr. 242/2006 DER KOMMISSION vom 10. Februar 2006 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 5 32008R0242VERORDNUNG (EG) Nr. 242/2008 DES RATES vom 17. März 2008 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Côte d’Ivoire
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32014R0202VERORDNUNG (EU) Nr. 202/2014 DER KOMMISSION vom 3. März 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.