Verordnung (EG) Nr. 242/2008 des Rates vom 17. März 2008 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Côte d’Ivoire
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 5 32008R0242
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