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Ähnliche Maßnahmen, wie sie in der vorliegenden Verordnung zu den mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen und jährlichen Finanzierungsvereinbarungen mit Bulgarien und Rumänien enthalten sind, wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 1419/2004 der Kommission vom 4. August 2004 über die weitere Anwendung der von der Europäischen Kommission für die Europäische Gemeinschaft einerseits und der Tschechischen Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei und Slowenien andererseits geschlossenen mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen und jährlichen Finanzierungsvereinbarungen sowie mit Abweichungen von den mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen und den Verordnungen (EG) Nr. 1266/1999 des Rates und (EG) Nr. 2222/2000 zu den mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen und jährlichen Finanzierungsvereinbarungen für die Beitrittsländer von 2004 erlassen. Diese Maßnahmen wurden jedoch zur Erleichterung des Übergangs von der Förderung im Rahmen des Sapard-Programms zur Förderung im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums erlassen und laufen somit am 30. April 2007 aus.
Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1266/1999 und Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 2222/2000 finden keine Anwendung mehr in Bezug auf das…
Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1266/1999 und Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 2222/2000 finden für Bulgarien und Rumänien keine Anwendung mehr in…
Abweichend vom letzten Unterabsatz von Artikel 4 Absatz 7 und Artikel 5 Absatz 4 von Teil A des Anhangs der mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen sowie von…
1. LISTE DER MEHRJÄHRIGEN FINANZIERUNGSVEREINBARUNGEN Es wurden mehrjährige Finanzierungsvereinbarungen geschlossen zwischen der Europäischen Kommission für die…
Mehrjährige Finanzierungsvereinbarungen und jährliche Finanzierungsvereinbarungen wurden auch zwischen der Europäischen Kommission für die Europäische…
Im Namen der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnete die Kommission am 2. Februar 2001 zusammen mit der Regierung Rumäniens eine mehrjährige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.