Erwägungsgrund 4 32007R0301
Zum Nutzen des Verbrauchers, zur Gewährleistung eines vernünftigen Produktionswachstums und zur Ankurbelung des Konsums in der Gemeinschaft ist es auch im Hinblick auf die Förderung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern im Interesse der Gemeinschaft, die derzeitige autonome Zollsatzaussetzung für bestimmte Typen von Monitoren, die in KN-Code 85285990 einzureihen sind, für zwei weitere Jahre ab 1. Januar 2007 zu verlängern.