Erwägungsgrund 7 32007R0301
Da die mit dieser Verordnung eingeführte Aussetzung eine Verlängerung der Aussetzung gemäß Verordnung (EG) Nr. 493/2005 ist, die am 31. Dezember 2006 außer Kraft getreten ist, und da eine Unterbrechung bei der zolltariflichen Behandlung der unter diese Aussetzung fallenden Monitore nicht im Interesse der Gemeinschaft ist, sollte diese Verordnung unverzüglich in Kraft treten und ab 1. Januar 2007 gelten —