Erwägungsgrund 3 32007R0321
Da die Tarifierungsmaßnahme der Verordnung (EWG) Nr. 396/92 mit dem genannten Urteil des Gerichtshofs, mit dem Nummer 4 für nicht korrekt befunden wurde, nicht im Einklang steht, ist diese Verordnung so zu ändern, dass Fahrzeuge mit hydraulisch kippbarer Ladefläche in den KN-Code 870431 eingereiht werden. Daher ist es angebracht, Nummer 4 zu streichen und ab dem 10. März 1992 aufzuheben.