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In Nummer 4 des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 396/92 der Kommission werden bestimmte Fahrzeuge mit einer verstärkten, hydraulisch kippbaren Ladefläche in den KN-Code 8704 31 91 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht. Unter derselben Nummer ist angegeben, dass die vielseitige und komplizierte Konstruktion der kippbaren Ladefläche eine Einreihung als Muldenkipper in KN-Code 8704 10 nicht zulässt.
Da die Tarifierungsmaßnahme der Verordnung (EWG) Nr. 396/92 mit dem genannten Urteil des Gerichtshofs, mit dem Nummer 4 für nicht korrekt befunden wurde, nicht…
Warenbezeichnung Einreihung (KN-Code) Begründung (1) (2) (3) Ein unvollständiges und noch nicht zusammengesetztes neues Fahrzeug mit vier Rädern vom Typ…
Warenbezeichnung Einreihung (KN-Code) Begründung (1) (2) (3) 1. Vierrädriges Fahrzeug mit einem Elektromotor, der von zwei aufladbaren 12-V-Batterien gespeist…
In der Kombinierten Nomenklatur für 2007 gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der…
Die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang beschriebenen Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den in Spalte 2 der Tabelle genannten KN-Code eingereiht.
In der Kombinierten Nomenklatur für 2008 gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.